
JULIA LÖWE HEILPRAKTIKERIN FÜR PSYCHOTHERAPIE

Honorar
für psychotherapeutische Leistungen
Es ist mir als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nicht nur wichtig, Ihnen nicht nur eine kompetente und einfühlsame Unterstützung anzubieten, sondern auch Transparenz bezüglich der Kosten zu gewährleisten. Die Investition in Ihre psychische Gesundheit und persönliches Wohlbefinden ist eine wertvolle und wichtige Entscheidung.
Honorar auf einen Blick
Honorarstruktur
Die Kosten für meine Leistungen richten sich nach dem Zeitaufwand und der Art der Therapie bzw. Beratung.
In der Regel berechne ich für eine 75-minütige Psychotherapiesitzung 100 Euro.
In der MPU Beratung arbeiten wir jeweils 90 Minuten, hier berechne ich 150 EUR pro Sitzung.
Längere oder kürzere Sitzungen werden entsprechend anteilig berechnet.
Hausbesuche sind mit Anfahrtskosten verbunden. Diese liegen pro Hausbesuch bei 20 EUR.
Vor Beginn der Therapie bzw. der MPU-Beratung besprechen wir gemeinsam den voraussichtlichen Umfang und die Häufigkeit der Sitzungen, um eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Planung zu ermöglichen.
Dieses erste 45-minütige Gespräch, in dem es natürlich auch um Ihr Anliegen geht, berechne ich mit 55 Euro.
Zahlung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt nach jeder Sitzung. Sie können bar oder per EC-Karte bezahlen.
Es ist möglich, dass private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen einen Teil der Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung. Auch steuerlich können Sie die Leistung als "außergewöhnliche Belastung" unter bestimmten Voraussetzungen gelten machen.
Vorteile einer Selbstzahlung
Durch die Selbstzahlung haben Sie den Vorteil, dass keine Informationen von Ihnen oder auch Ihrem Kind an Krankenkassen weitergegeben werden müssen. Ihre Daten bleiben vollständig vertraulich, und es gibt keine langen Wartezeiten oder Antragsverfahren. Dies ermöglicht eine flexible und unkomplizierte Planung der Therapie.
Absage von Terminen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Absage stelle ich das Honorar für die vereinbarte Sitzung zu 70% in Rechnung, da ich den Termin für Sie reserviert und vorbereitet habe.
Investition in Ihre Gesundheit
Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen sind eine Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität. Die Unterstützung durch mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann Ihnen helfen, belastende Themen zu bewältigen, Ihre Lebensfreude zu steigern und Ihre persönliche Entwicklung zu fördern.
Falls Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung haben, stehe ich Ihnen im ersten 45-minütigen Gespräch gerne zur Verfügung. Transparenz und Vertrauen sind mir wichtig, damit Sie sich rundum gut aufgehoben fühlen.
Mögliche Übernahmen von Kosten
Es ist durchaus möglich, dass Krankenkassen Kunsttherapie-Leistungen übernehmen: Einige Krankenkassen erstatten die Kosten bis zu den Sätzen für Physiotherapie oder Ergotherapie. Besonders bei privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gibt es oft die Möglichkeit, alternative Heilmethoden, einschließlich Kunsttherapie, in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann jede gesetzliche Krankenkasse nach einer Antragstellung die Kosten für kunsttherapeutische Behandlungen übernehmen. Sollte eine Kasse die Übernahme ablehnen, besteht die Option, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die die Kunsttherapie-Kosten trägt, das wäre im Vorfeld zu recherchieren.
Spendenfonds für künstlerische Therapien: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Unterstützung aus einem Spendenfonds für künstlerische Therapien zu erhalten, der von der Organisation "Gesundheit Aktiv" unterhalten wird.
Falls Sie privat versichert sind, besteht die Möglichkeit, Kunsttherapie im Rahmen ihrer Psychotherapie über Ihre Versicherung abzurechnen, da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie qualifiziert bin.
Außergewöhnliche Belastung: Man kann alle anfallenden Kosten für die Behandlung bei der Heilpraktikerin für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Es kann passieren, dass der Abzug zunächst mit dem Argument abgelehnt wird, dass nur die Behandlung bei einem zugelassenen Arzt abzugsfähig sei. Bei solcher einer Ablehnung können Sie erfolgreich Einspruch einlegen, wie ein Urteil des BFH vom 6.4.1990 zeigt. In aller Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten und das ohne dass das Finanzamt prüfen darf oder kann, ob diese Kosten dem Grund und der Höhe zwangsläufig entstanden sind. Die Schweigepflicht bleibt davon also unangetastet.
Für Beamte gilt folgendes: Nach der Bundesbeihilfeverordnung gemäß § 13 wird bestätigt, dass die Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Satz 4 und nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig sind. In welcher Höhe die Beihilfe die Kosten für eine solche Behandlung zahlt, müssen Sie bitte selbst erörtern, das diese Beihilfe von Bundesland zu Bundesland variiert.