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Die Dornstein-Tabelle: Orientierungshilfe für die Erstattung von Heilpraktikerleistungen durch Zusatzversicherungen

  • Autorenbild: Julia Löwe
    Julia Löwe
  • 11. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit


Wer Heilpraktikerleistungen in Anspruch nimmt, steht oft vor einer wichtigen Frage:

Werden Kosten erstattet und wenn ja welche? Wie viel muss ich selbst zahlen? Genau hier kommt die Dornstein-Tabelle ins Spiel. Sie bietet einen Überblick und vergleicht.


Was ist die Dornstein-Tabelle?

Die Dornstein-Tabelle ist eine regelmäßig aktualisierte Übersicht, die zeigt, welche Heilpraktikerleistungen von privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen ganz oder teilweise erstattet werden. Sie gibt Orientierung über die durchschnittlichen Rückerstattungsbeträge.


Warum ist die Dornsteintabelle sehr wertvoll?

Zum einen gibt sie Klarheit über Erstattungen: Viele Patient:innen wissen nicht, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung die Heilpraktikerbehandlung übernimmt. Die Dornstein-Tabelle schafft Transparenz und hilft bei der finanziellen Planung.

Sie bietet Vergleichsmöglichkeit: Sie zeigt, wie verschiedene Versicherungen mit der Erstattung umgehen. So können Patient:innen einschätzen, ob ihre Versicherung angemessen erstattet oder ob ein Tarifwechsel sinnvoll wäre.

Mehr Gerechtigkeit: Da gesetzliche Krankenkassen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht übernehmen, sind Patient:innen auf private Zusatzversicherungen angewiesen.

Die Dornstein-Tabelle gibt einen Überblick, welche Versicherungen aus Kundensicht eher faire Erstattungen bieten und welche eher restriktiv sind.


Welche Probleme gibt es dennoch bei der Abrechnung mit Zusatzversicherungen?

Die meisten Zusatzversicherungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Doch diese stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seither nicht mehr angepasst. Während sich Kosten für Praxisbetrieb, Miete, Materialien und Fortbildungen stetig erhöht haben, sind die Erstattungssätze unverändert geblieben.

Hinzu kommt, dass viele private Kranken- und Zusatzversicherungen die GebüH nicht mehr als verbindliche Grundlage anerkennen und Erstattungen zunehmend einschränken. Oft werden nur die niedrigsten Sätze übernommen oder bestimmte Heilpraktikerleistungen ganz ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem: Viele moderne Therapieformen, die sich in den letzten Jahrzehnten etabliert haben, sind in der GebüH gar nicht erfasst. Heilpraktiker müssen entweder veraltete Abrechnungsziffern nutzen oder Behandlungen direkt mit ihren Patienten vereinbaren – ohne die Sicherheit einer Erstattung durch die Versicherung.

Diese Faktoren machen eine Abrechnung allein nach GebüH heute kaum noch wirtschaftlich. Daher arbeiten viele Heilpraktiker, so auch ich, mit individuellen Honorarvereinbarungen, um eine hochwertige und nachhaltige Behandlung zu gewährleisten.

 
 
 

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